KFZ Versicherungsrechner

Faktoren, die den Preis der KFZ Versicherung beeinflussen:

- Wohnort
- Auto / Fahrzeugtyp
- gefahrene Kilometer pro Jahr
- Alter und Erfahrung des Fahrers
- unfallfreie Jahre, Schadensfreiheitsrabatt
- Selbstbeteiligung


gefahrene kilometer pro Jahr:

Je mehr Kilometer das KFZ im Jahr bewegt wird, desto teurer wird die Versicherung. Das Fahrzeug ist durch eine intensivere Nutzung öfters dem Risiko des Strassenverkehrs ausgesetzt und daher die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall verursacht wird höher.

Selbstbeteiligung:

Hier lässt sich grundsätzlich sagen, je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto billiger wird der Versicherungsbeitrag. Dies lässt sich logisch erklären, da die Versicherungsgesellschaft kleine Schäden gar nicht und im Schadenfall weniger zahlen muss. Die selbstbeteiligung lässt sich nur in der Teilkasko und Vollkasko vereinbaren. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist immer ohne Selbstbeteiligung, da es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der an Dritten verursachte Schaden immer reibungslos und komplett reguliert werden muss.

Alter und Erfahrung des Fahrers:

Gewisse Altersgruppen gelten bei den Versicherungen als Risikogruppen. Aus Unfallstatistiken hat sich gezeigt, das besonders junge männliche Fahrer bis 25 und Fahrer beider Geschlechter ab 65 vermehrt Unfälle bauen. Daher zahlen diese Gruppen meistens einen Risikoaufschlag, also mehr für ein KFZ an Versicherungsbeitrag, als andere Altersgruppen.

Schadensfreiheitsrabatt - SF:

Jedes Jahr, das deer Kunde ohne einen von der Versicherung regulierten Schaden versichert ist, steigt die Schadensfreiheitsklasse. Damit erhöht sich der Rabatt, den der Kunde auf den Versicherungsbeitrag erhält. Die höchste Rabattstufe wird dabei nach 35 Jahren ohne Schaden erreicht. Die Versicherungsprämie sinkt dabei auf 20 Prozent des eigentlichen Beitrages. Der Schadensfreiheits kann bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft übertragen werden.

Sonderkündigungsrechte der KFZ-Versicherung:

- zum Ende des laufenden Kalenderjahres, mit einer Frist von 4 Wochen. Daraus ergibt sich der 30.11. als Stichtag.
- bei einer Beitragserhöhung. Dies gilt auch, wenn der Beitrag durch einen regulierten Schaden erhöht wird.
- nach der Regulierung eines Schadens. Wurde die KFZ-Versicherung in Anspruch genommen, so besteht danach beidseitig das Recht den Vertrag zu kündigen.


Die 3 Arten der KFZ - Versicherung:

- KFZ-Haftpflicht: Diese Versicherung kommt für den an Dritten verursachten Schaden auf. Sie ist wie der Name schon sagt Pflicht, um ein KFZ zuzulassen.
- Teilkasko: Die Teilkasko kommt für folgende Schäden am eigenen PKW auf: Brand & Explosion, Unwetter - Sturm, Hagel & Blitzschlag, Kurzschluss, Diebstahl & Einbruch, Unfall mit Haarwild, Marderbisse
- Vollkasko: Zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko, kommt die Vollkasko für diese Schäden am eigenen PKW auf: Schäden am eigenen Fahrzeug - auch bei selbst verschuldetem Unfall, Vandalismus

Impressum  Privacy / Datenschutz